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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. gospel concerts.

Aufträge sowie Lieferungen von Tickets, Medienartikeln und Schmuckartikeln erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Vertragsabschluss

Durch die Bestellung von Eintrittskarte(n), Medien- oder Schmuckartikeln aus dem Shopbereich kommen vertragliche Beziehungen ausschliesslich zwischen dem Kunden und der Fa. gospel concerts zustande. Für den Bereich des Vorverkaufs von Konzertkarten führt die Fa. gospel concerts die Abwicklung des Kartenverkaufs, ggf. den Versand und den Veranstaltungsvertrag für den Kunden durch. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld "Bestellung abschicken" angeklickt hat.

Soweit die gospel concerts Dienstleistungen aus den Bereichen Unterbringung, Beförderung oder Freizeitgestaltung anbietet oder vermittelt, insbesondere Reisen und Eintrittskarten für Veranstaltungen, finden die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge auf die mit uns geschlossenen Verträge keine Anwendung (vgl. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.


Warenversand

Der Versand von Tickets, Medien- und Schmuckartikel erfolgt auf Risiko des Bestellers. Dieses gilt auch bei "frei- Haus"-Lieferungen. Bei Problemen der Zustellung können Eintrittskarten aufgrund der eindeutigen Identifikation sicherheitshalber gesperrt werden und ein Wertverlust ist ausgeschlossen. Medien- oder Schmuckartikel werden Eingeschrieben mit einer elektronischen Sendungsverfolgung kontrolliert. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Fa. gospel concerts.


Medien- Merchandise und Schmuckartikel

Medienartikel (CD's, VHS und DVD's) und Schmuckartikel werden ebenfalls nur im Namen und auf Rechnung der Fa. gospel concerts verkauft. Ausfall oder Verlegung einer Veranstaltung berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Merchandise Artikel. Sind die gelieferten Artikel mängelbehaftet, kann der Kunde kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der Ware verlangen. Ansprüche auf Rückgabe der Ware oder Herabsetzung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, es sei denn, die Ersatzlieferung erfolgt nicht, ist verspätet oder schlägt in sonstiger Weise fehl. Der Kunde kann eine Nachfrist von 2 Wochen setzen, sofern vereinbarte Liefertermine überschritten werden. Nach Ablauf der Nachfrist kann er durch schriftliche Erklärung vom Auftrag oder Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Ware wurde zwischenzeitlich bereits versandt.


Schadensersatz

Auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung etc.) haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.


Datenschutz und Datenverarbeitung

Wir bearbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von uns in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.


Schlussklauseln

Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand die Zuständigkeit der Gerichte in Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart (Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, "EuGVU"). Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, dass aufgrund des EuGVU vom 27. September 1968 zuständig ist.


Stand: 5. November 2003

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