ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen
und Leistungen der Fa. gospel concerts.
Aufträge sowie
Lieferungen von Tickets, Medienartikeln und Schmuckartikeln erfolgen
ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Vertragsabschluss
Durch die Bestellung von
Eintrittskarte(n), Medien- oder Schmuckartikeln aus dem Shopbereich
kommen vertragliche Beziehungen ausschliesslich zwischen dem Kunden
und der Fa. gospel concerts zustande. Für den Bereich des
Vorverkaufs von Konzertkarten führt die Fa. gospel concerts die
Abwicklung des Kartenverkaufs, ggf. den Versand und den
Veranstaltungsvertrag für den Kunden durch. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom
Kunden aus, sobald er das Feld "Bestellung abschicken" angeklickt
hat.
Soweit die gospel concerts Dienstleistungen aus den
Bereichen Unterbringung, Beförderung oder Freizeitgestaltung
anbietet oder vermittelt, insbesondere Reisen und Eintrittskarten
für Veranstaltungen, finden die Regelungen des BGB über
Fernabsatzverträge auf die mit uns geschlossenen Verträge keine
Anwendung (vgl. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Dies beinhaltet, dass ein
zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von
Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns
bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten
Karten.
Warenversand
Der Versand von Tickets, Medien-
und Schmuckartikel erfolgt auf Risiko des Bestellers. Dieses gilt
auch bei "frei- Haus"-Lieferungen. Bei Problemen der Zustellung
können Eintrittskarten aufgrund der eindeutigen Identifikation
sicherheitshalber gesperrt werden und ein Wertverlust ist ausgeschlossen. Medien- oder Schmuckartikel
werden Eingeschrieben mit einer elektronischen Sendungsverfolgung kontrolliert. Die
Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Fa. gospel concerts.
Medien- Merchandise und Schmuckartikel
Medienartikel
(CD's, VHS und DVD's) und Schmuckartikel werden ebenfalls nur im
Namen und auf Rechnung der Fa. gospel concerts verkauft. Ausfall oder
Verlegung einer Veranstaltung berechtigen nicht zur Rückgabe
erworbener Merchandise Artikel. Sind die gelieferten Artikel mängelbehaftet,
kann der Kunde kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der Ware
verlangen. Ansprüche auf Rückgabe der Ware oder Herabsetzung des
Kaufpreises sind ausgeschlossen, es sei denn, die Ersatzlieferung
erfolgt nicht, ist verspätet oder schlägt in sonstiger Weise fehl.
Der Kunde kann eine Nachfrist von 2 Wochen setzen, sofern
vereinbarte Liefertermine überschritten werden. Nach Ablauf der
Nachfrist kann er durch schriftliche Erklärung vom Auftrag oder
Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Ware wurde zwischenzeitlich
bereits versandt.
Schadensersatz
Auf Schadensersatz gleich aus
welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte
Handlung etc.) haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung
wegen zugesicherter Eigenschaften.
Datenschutz und Datenverarbeitung
Wir
bearbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den
Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten
(beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden
von uns in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des
Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten
Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
Schlussklauseln
Sollten einzelne Punkte aus
diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist
Hamburg. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist
ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Bei grenzüberschreitenden
Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand die Zuständigkeit
der Gerichte in Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart
(Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in
Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, "EuGVU"). Wir
behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen,
dass aufgrund des EuGVU vom 27. September 1968 zuständig ist.
Stand: 5. November
2003